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Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie zur „Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten“.
Die Maßgaben der Richtlinie zu Nummer 5 finden Anwendung.
Zuwendungsfähig sind sowohl Sach- als auch Personalausgaben.
Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr 2025.
 

Die Fördersumme pro Projekt soll 30.000 Euro nicht überschreiten.
Die Fördersumme pro Projekt darf 2.500 Euro nicht unterschreiten.